Veranstaltung zum Thüringer Schulgesetz mit dem Thüringer Bildungsminister Helmut Holter (DIE LINKE) am 23.08.2018 in Sömmerda
Mit der Novelle zum Thüringer Schulgesetz werden unter anderem das Förderschulgesetz und das Schulgesetz zusammengeführt und Kooperationen von kleinen Schulen zur besseren Unterrichtsabsicherung vorgeschlagen.
Zur Novelle des Thüringer Schulgesetzes der Thüringer Bildungsminister Helmut Holter (DIE LINKE):
„Die Novelle des Schulgesetzes ist nach der Wiedereinführung der Verbeamtung, dem Beschluss des Haushalts und dem Besoldungsgesetz der nächste wichtige Baustein zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls. Um die Schulen zukunftsfest zu machen, stellt Thüringen in dieser Legislaturperiode so viele Lehrerinnen und Lehrer ein wie keine Landesregierung zuvor. Wir wollen, dass jedes Kind in Thüringen den bestmöglichen Abschluss erreichen kann. Dazu müssen wir zusätzlich zu den Neueinstellungen auch miteinander klären, wie der Lehrereinsatz effektiver werden kann. Über Kooperationen sollen langfristig größere Kollegien entstehen, aus denen heraus der Unterricht besser abgesichert werden kann. Damit wollen wir insbesondere den ländlichen Raum stärken. Das Prinzip ‚Kurze Beine, kurze Wege‘ bleibt bestehen.“
Mit der Schulgesetznovelle werden zugleich Förderschulgesetz und Schulgesetz zusammengeführt.
Dazu Minister Holter: „Es war höchste Zeit, im Sinne der Inklusion das Förderschulgesetz und das Schulgesetz zu vereinen. Damit erfüllen wir nicht zuletzt ein wichtiges Ziel des rot-rot-grünen Koalitionsvertrages. Zugleich haben die Debatten der letzten Jahre deutlich gemacht, wie wichtig es ist, Inklusion mit Augenmaß weiterzuentwickeln. Qualität geht ganz klar vor Geschwindigkeit. Neue Regelungen dürfen nicht dazu führen, unsere Pädagogen weiter an die Belastungsgrenze zu bringen. Deswegen soll entsprechend der Gegebenheiten vor Ort das Erreichte verfestigt und ausgebaut werden. Diesem Geist trägt die Schulgesetznovelle Rechnung.“
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